Nutzungsrechtliche - und urheberrechtliche Vereinbarung Fotografie 2019/2020

 

Zwischen dem Auftraggeber und dem Fotografen 

 

Christian POGO Zach

Tegernseer Landstraße 15

81541 München

 

gelten folgende Nutzungsbestimmungen als vereinbart:

 

§1 Nutzungsumfang und Eigentumsvorbehalt  

Der Fotograf gewährt bei Übertragung des Fotomaterials (Abzüge, Drucke oder Dateien) lediglich Nutzungsrechte, keine Eigentumsrechte. Die Nutzung des Fotomaterials ist ausschließlich durch diese Nutzungsbestimmung definiert. Als Eigentum verbleiben die Fotografien beim Fotografen. Die Weitergabe des Materials an Dritte zu privaten oder gewerblichen Zwecken ist nur mit Absprache des Fotografen erlaubt. Das scanen, kopieren und vervielfältigen von Daten oder realen Drucken ist nicht erlaubt. Nach Ablauf der Nutzungsgenehmigung (s.u.) geht das ausgehändigt Fotomaterial wieder an den Eigentümer (Fotografen) zurück, oder muss vom Auftraggeber aus den Medien entfernt, oder aber bei digitaler Bearbeitung gelöscht werden. Bei Social Media-Verwendungen oder Web-Anwendungen sind grundsätzlich die AGB des Bildanbieters zu beachten. Zudem wird die Bildnutzungslizenz aus datenfreigebenden Websites ausschließlich dem jeweiligen Kunden und keiner weiteren Person übertragen. Das Bild muss in ein Layout fest eingebunden sein.  

 

§2 Copyright

Der Fotograf besitzt das Copyright am Fotomaterial. Dieses Copyright muss durch eine Nennung des Fotografen in öffentlichen und gewerblichen Publikationen angezeigt werden. Eine Veröffentlichung zu diesen Zwecken ohne Bildquellennachweis (§13 Urhg) ist nicht gestattet.

 

§3 Rechte Dritter

Nutzungen von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken- und andere Folgerechte betreffen, müssen gesondert eingeholt werden.

 

§4 Bildvorlagen

Physische Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig. Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Die Speicherung beim Nutzer bedarf der gesonderten Vereinbarung. 

 

§5 Abgeltung von Modellen

Modelle, abgelichtete Personen, sind durch die vereinbarte Übergabe des Datenmaterials nach dieser Vereinbarung entlohnt. Eine weitergehende Entlohnung von Modellen (Personen) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

 

§6 Nutzung

Der Fotograf gewährt die Nutzung des Fotomaterials ausschließlich zu dem im Formular angegeben Nutzungen

 

§7 Datensicherheit

Es wird darauf hingewiesen das elektronische Speichermedien einem natürlichen Speicherverfall unterliegen, und ausgehändigte CD´s / USB Sticks etc. keine dauerhaft sichere Speicherlösung darstellen. Dem Auftraggeber unterliegt der Verantwortung für die Datensicherheit des übergeben Werkes.

 

§8 Honorar

Die Berechnung der Nutzungshonorare erfolgt auf Basis der Tabelle Bildhonorare des Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM), oder wird speziell vereinbart. Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfanges. Weitere Nutzungen sind zusätzlich zu honorieren. Honorarangaben sind grundsätzlich in Euro, netto ohne MwSt., immer bezogen auf ein einzelnes Bild. Die Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, soweit nicht anders angegeben. Servicekosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie werden gesondert berechnet.

 

§9 Zuschläge/Nachlässe

Zuschläge/Nachlässe beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes. Die Gesamtsumme ergibt en neues Grundhonorar. Sollten erweiterte oder zusätzliche Nutzungsrechte berechnet werden müssen, so müssen diese auf das neue Grundhonorar bezogen werden. Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung, soweit nicht anders angegeben. Aufpreis erhöhter Produktionskosten:

 

- Luft und Unterwasseraufnahmen: plus 100% Zuschlag

- Fotomodell-Aufnahmen: plus 30% Zuschlag, ab 6 Modelle plus 100% Zuschlag

- sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung

 

Zu den erweiterten, aussergewöhnlichen Produktionskosten gehören zudem: Reisekosten, Kosten für die Miete spezieller Ausrüstungsteile u.a.. Diese werden nach Aufwand berechnet. 

 

§10 Erweiterte Nutzungsrechte/zusätzliche Nutzungsrechte

Verlängerungen Nutzungsdauer sind erweiterte Nutzungsrechte. Wiederholter Abdruck in derselben Ausgabe, bzw. wiederholte Verwendung in derselben Produktion (TV, Film, Internet, Multimedia etc.) innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer: plus 50 % auf das jeweilige Grundhonorar und Medium. Gleichzeitiger Erwerb von erweiterten Nutzungsrechten für die Verbreitung in zusätzlichen Ländern, bezogen auf die Gesamtauflage:

 

- pro Land: plus 35% auf das auflagen- und formatbezogene Honorar

- pro Kontinent: plus 100% auf das auflagen- und formatbezogene Honorar

- Weltrechte: plus 150% auf das auflagen- und formatbezogene Honorar

 

§12 Sonstiges

- Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar, sofern eine solche Klausel in den AGB des

   Bildanbieters enthalten ist.

- Unterlassener Bildnachweis: plus 100% Zuschlag

- Abbildungsgrößen die sich nicht nach DIN berechnen, beziehen sich auf den Satzspiegel

- Die Abbildungsgröße des Titels (Haupttitelbild) ist formatunabhängig

- Kleinformatige Abbildungen zum Haupttitelbild werden mit einem formatbezogenen Zuschlag berechnet

- Abbildungen von Produkten, auf denen sich gelieferte Bildmotive befinden, werden für die Bewerbung desselben Produktes über den

  vereinbarten Nutzungsumfang hinaus zusätzlich berechnet, wenn die Wiedergabe des Produktes größer 1:1 ist.       

 

§13 Gültigkeit der Vereinbarung

Mit Versendung des Formulars Nutzungsrechtliche Vereinbarung per E-Mail und/oder postalischer Zusendung gilt die Nutzungsvereinbarung als akzeptiert und vereinbart, soweit die AGB als gelesen und als akzeptiert angemerkt wurde. Einwände bedürfen der Schriftform.

 

§14 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass einzelne Vertragsklauseln unwirksam sein sollten, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.

 

München, 27.12. 2019

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Nutzungsvereinbarung 2019/20
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